Bei Drogen ist grundsätzlich Abstinenz nachzuweisen (6-15 Monate, Ausnahme THC)

Quelle: http://www.bast.de/DE/FB-U/Fachthemen/BLL/Begutachtungsleitlinien-2014.pdf?__blob=publicationFile

Bei Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr müssen je nach Ausmaß der Konsumproblematik Abstinenzzeiträume oder ein kontrolliertes Konsumverhalten nachgewiesen werden. Diese Veränderungen müssen nicht nur behauptet, sondern auch belegt werden (z. B. durch Laborwerte, 6-15 Monate). Einzige Droge, die bei gelegentlichem Konsum weiter konsumiert werden kann, wenn der THC-Konsum zuverlässig vom Autofahren getrennt wird, ist Cannabis, Marihuana (THC).

Wichtige (neue) Abstinenzzeiträume bei Drogen als Voraussetzung für eine positive MPU

06 Monate bei THC-Missbrauch ohne Mischkonsum.

12 Monate bei regelmäßigem Konsum über mehrere Jahre und/oder Mischkonsum (unterschiedliche Drogen) oder Konsum von harten Drogen.

15 Monate wenn eine Beratungsmaßnahme erst während der Abstinenzzeit von 12 Monaten absolviert wird.

Ansonsten gilt bei der MPU wegen Drogen dasselbe wie bei Alkohol: Sie müssen die Voraussetzungen für eine positive MPU kennen. Lesen Sie hier mehr über die Voraussetzungen einer positiven MPU.

(Wegen des neuen Cannabisgesetzes und der neuen THC-Regelungen gelten für THC aktuell die Begutachtungsleitlinien nicht mehr.) Lesen sie Neuigkeiten dazu hier.

Executive Anvil