Voraussetzungen einer positiven MPU (Beispiel Alkohol)

Quelle: https://bast.opus.hbz-nrw.de/opus45-bast/frontdoor/deliver/index/docId/2664/file/Begutachtungsleitlinien+2022.pdf

Grundsätzlich gilt (Begutachtungseitlinien, S. 74-75):
Die Fahreignung kann nur dann als wiederhergestellt gelten, wenn:

1.die vollzogene Änderung im Umgang mit Alkohol (Drogen) stabil und motivational gefestigt ist. Das ist anzunehmen, wenn folgende Feststellungen getroffen werden können:

2.Die Änderung erfolgte aus einem angemessenen Problembewusstsein heraus. Das bedeutet auch, dass ein angemessenes Wissen zum Bereich des Alkohol-trinkens und Fahrens nachgewiesen werden muss, wenn das Änderungsziel kontrollierter Alkoholkonsum ist.

3.Die Änderung ist nach genügend langer Erprobung und der Erfahrensbildung (in der Regel ein Jahr, mindestens jedoch 6 Monate) bereits in das Gesamtverhalten integriert. [Sperrfrist nutzen!! - Frühzeitig Nachweise und Laborbefunde sammeln]

4.Die mit der Verhaltensänderung erzielten Wirkungen werden positiv erlebt.

5.Der Änderungsprozess kann nachvollziehbar aufgezeigt werden [Nachvollziehbar aufzeigen heißt: Fakten/Belege, Nachweise und Beispiele liefern!]                 

6.Eine den Alkohol (Drogen)-missbrauch eventuell bedingende Persönlichkeitsproblematik wurde erkannt und entscheidend korrigiert.


Hiervon hängt Ihr positives MPU Ergebnis ab

Klären Sie diese Fragen möglichst frühzeitig nach dem Delikt, dann kommen Sie erfolgreich durch die MPU!

1.Problemverständnis hinsichtlich der auslösenden Bedingungen des missbräuchlichen Konsums (bzw. Fehlverhaltens bei Punktetätern).

2.Dauer, motivationale Festigung sowie Qualität der Veränderungen von Bedingungen, die das frühere Trinkverhalten / Fehlverhalten beeinflusst haben und zukünftig verändern werden.

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