Was ist Fahreignung?
Definition Fahreignung
Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat. So steht es im Straßenverkehrsgesetz.
§2 Abs. 4 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG)
Fahreignung bezieht sich neben körperlichen und geistigen Anforderungfen aber auch auf die Persönlichkeit eines Straßenverkehrsteilnehmers.
Persönlichkeit und Fahreignung
Die charakterlichen bzw. persönlichkeitsrelevanten Aspekte der Fahreignung werden in Anlage 4a (dort 1. b) Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten) zum § 11, Abs. 5 der Fahrerlaubnisverordnung beschrieben.
mehr über die Anlage 4a und die Grundsätze der Fahreignungsuntersuchung erfahren >
Gegenstand der Fahreignungsuntersuchung ist nach Anlage 4a, (1.b) nicht die gesamte Persönlichkeit des Betroffenen, sondern nur solche Eigenschaften, Fähigkeiten und Verhaltensweisen, die für die Kraftfahreignung von Bedeutung sind (Relevanz zur Kraftfahreignung). Damit kann die charakterliche Eignung genauer bestimmt werden als eignungsrelevante Persönlichkeitseigenschaften, Fähigkeiten und Verhaltensweisen des Straßenverkehrsteilnehmers.
Bei der Definition von Fahreignung ist zu bedenken, dass es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, der - abhängig von einer bestimmten Fragestellung - einer weiteren Auslegung und Präzisierung bedarf.
Genau diese Auslegung und Konkretisierung der Fahreignungsbedenken nimmt die Führerscheinstelle vor, wenn sie einem verkehrsauffälligen Kraftfahrer sein auffälliges Verhalten mit Alkohol- Drogen oder Punkten schriftlich vorhält und eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnet, um diese Zweifel an der Fahreignung anhand einer konkreten Fragestellung medizinisch-psychologisch abklären zu lassen.
Wer formuliert die für die Fahreignung relevanten Fragen?
Die für die Fahreignung relevanten konkreten Fragestellungen werden durch die Führerscheinstelle formuliert, wenn Kraftfahrer wiederholt oder erheblich gegen Straßenverkehrsregeln verstoßen haben und einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen.
Die Fahrerlaubnisbehörde antwortet dann nach einiger Zeit (je nach Bundesland 1-6 Monate) mit einem Schreiben, der MPU-Aufforderung. In dieser MPU-Anordnung formuliert die Führerscheinstelle die konkreten Fragestellungen bezogen auf ihre Fahreignung.
Drei Beispiele für eine MPU-Fragestellung:
1. Ist zu erwarten, dass Herr/Frau XY zukünftig erneut ein Kraftfahrezug unter dem Einfluss von Alkohol/Drogen führen wird?
2. Ist zu erwarten, dass Herr/Frau XY zukünftig erneut gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird?
3. Liegen Leistungsbeeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges in Frage stellen?