Verkehrspsychologische Sachverständigengutachten bei Gericht
Gutachten deutschlandweit, zuverlässig, schnell und auf höchstem fachlichem Niveau
Auch jenseits der juristisch definierten Schuldunfähigkeitsgrenzen oder der verminderten Schuldfähigkeit in Strafverfahren (§§ 20, 21 StGB), stellt sich in Verkehrsstrafsachen für Gerichte häufig die Frage, wie die inneren Bedingungen des Tatverhaltens („innere Tatsachen“) auf Seiten des/der Angeklagten zu beurteilen sind.
Dabei geht es z.B. um die Prüfung des Vorsatzes oder der (bewussten) Fahrlässigkeit im Tathandeln, wie etwa bei unterstelltem Mord mit dem Kraftfahrzeug als „Tatwaffe“ (§ 211 StGB) oder das verbotene Kraftfahrzeugrennen mit tödlichen Folgen (§ 315d StGB). Was hat den Täter dazu bewogen, derartig riskant und sozial schädlich zu handeln? Welche Rolle spielen die Einstellungen und lebensbiografischen Zusammenhänge, welche Persönlichkeitswesenszüge lassen sich erkennen, wie hat man sich die inneren Prozesse des Denkens und Fühlens vorzustellen, wenn es um die Wissens- und Wollenselemente der Tatausführung von der Intensionsbildung bis hin zu Verhaltensumsetzung (Tatausführung) geht?
Jenseits der verminderten Schuldfähigkeit
Welchen Einfluss haben Rauschmittel wie Alkohol und unterschiedliche illegale Drogen auch unterhalb der relevanten Promille Grenze von 2,5 Promille auf die individuellen kognitiven und emotionalen Prozesse der Informationsverarbeitung, Willens- und Intentionsbildung sowie der Verhaltenssteuerung? Wie sind diese zu berücksichtigen, und wie wurden diesbezügliche Erkenntnisse in höchstrichterlichen Entscheidungen berücksichtigt?
Persönlichkeits-, Handlungs- und Motivationstheorien sowie auch die Praxis der Rechtsprechung liefern hierzu ein vielfältiges Wissen, um auf den Einzelfall angewendet, auf der Grundlage von zuverlässigen Befragungsmethoden und Tests, die Verhaltensspezifika eines individuellen Tatverhaltens herauszuarbeiten und dem Gericht damit bereits im Beweiserhebungsverfahren eine Unterstützung bei der fallgerechten Erhebung und Einordnung von Informationen wie auch bei der Entscheidungsfindung in der strafrechtlichen Urteilsfindung und Begründung zu leisten.
Besondere Sorgfalt und fachliche Kompetenz
Die Erstellung eines durch das Gericht beauftragten psychologischen Sachverständigengutachtens bei Straßenverkehrsdelinquenz erfordert eine über das durchschnittliche Anforderungsniveau bei medizinisch-psychologischen Untersuchungen (MPU) hinausgehende, besondere Sachkunde auf dem fachlich neusten Stand. Darunter versteht man überdurchschnittliche Fachkenntnisse und Erfahrungen im relevanten Fallgeschehen.
Gerichtliche Gutachten werden im Beweiserhebungsverfahren zumeist auch mündlich vorgetragen. Hier ist nicht nur die möglichst fehlerfreie, fachliche Expertise, sondern auch die Persönlichkeit und souveräne Vortragserfahrung von Bedeutung. Meist geht es um komplexe und interdisziplinär bedeutsame, für die Prozessbeteiligten häufig hochsensible Sachverhalte. Der psychologische Sachverständige betrachtet vor allem sehr persönliche Aspekte menschlichen Verhaltens und der jeweils individuellen Lebensumstände. Hier sind ein hohes Maß an Sensibilität, Neutralität, methodischer und diagnostischer Kompetenz notwendig, um den Erkenntnisgewinn nicht durch subjektive Wertungen zu verfälschen.
Überprüfbare Qualität und Abwesenheit von Mängeln
Gerichtliche Gutachter sollen zu möglichst objektiven, zuverlässigen und nachvollziehbaren Einschätzungen gelangen. Sie verzichten auf Verdachtsdiagnosen, subjektive Annahmen und Spekulationen. Hierfür sind die Verwendung von wissenschaftlich anerkannten Methoden, eine angemessene Methodenvielfalt (Aktenstudium, Verhaltensbeobachtungen, Tests, verkehrspsychologische Exploration, Aussagen Dritter) und eine sensibel abwägende Befundwürdigung auch im Ergebnisvortrag, bei Empfehlungen und Stellungnahmen besonders relevant.
Nutzen Sie die verkehrspsychologische Expertise für ihre einzelfallgerechte Urteilsfindung. 25 Jahre wissenschaftliche, therapeutische und gutachterliche verkehrspsychologische Expertise ermöglichen Sachverständigengutachten auf höchstem Niveau.
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